Hallo JJ-Prüfer,
ich habe mal eine oder mehrere Fragen bzgl. der Bewertung von Prüfungen. Dabei meine ich speziell eure eigenen Kriterien, die ihr anlegt,wenn sich jemand zur Prüfung stellt und diese bestehen soll.
Man nehme sich also z. B. die Prüfungsordnung der DJJU und gebe zu jedem Bereich, der dort verlangt wird, seinen (persönlichen) Bewertungskatalog ab.
Darf es z. B. Überschneidungen von "GRUNDTECHNIKEN" zu "ABWEHRTECHNIKEN GEGEN" geben, Thema: "Vielfältigkeit"
Ich hoffe, ihr vesteht, was ich meine und freue mich auf eure Antworten. Für Rückfragen...
Achso, ich meine nicht die Bewertung als Definition der Note (1=ungenügend), sondern was ist zu tun, um z. B. in der Notenbewertung eine 5 zu bekommen...
Vielen Dank schonmal an euch.
ich habe mal eine oder mehrere Fragen bzgl. der Bewertung von Prüfungen. Dabei meine ich speziell eure eigenen Kriterien, die ihr anlegt,wenn sich jemand zur Prüfung stellt und diese bestehen soll.
Man nehme sich also z. B. die Prüfungsordnung der DJJU und gebe zu jedem Bereich, der dort verlangt wird, seinen (persönlichen) Bewertungskatalog ab.
- GRUNDTECHNIKEN:
- Falltechniken
- Ausweichen
- Blocken
- Schläge / Stöße
- Fußtritte
- Würfe
- Hebel
- Würgegriffe
- Festlegegriffe
- Transportgriffe
- ABWEHRTECHNIKEN GEGEN:
- Hand / Armfassen
- Revers / Kragenfassen
- Haarefassen
- Würgen, Stand und Boden
- Brustumklammerungen
- Kopfumklammerungen
- Nelson
- Faustangriffe
- Fußangriffe
- Stock
- Messer
- Pistole
- Abwehr freier Angriffe
Darf es z. B. Überschneidungen von "GRUNDTECHNIKEN" zu "ABWEHRTECHNIKEN GEGEN" geben, Thema: "Vielfältigkeit"
Ich hoffe, ihr vesteht, was ich meine und freue mich auf eure Antworten. Für Rückfragen...
Achso, ich meine nicht die Bewertung als Definition der Note (1=ungenügend), sondern was ist zu tun, um z. B. in der Notenbewertung eine 5 zu bekommen...
Vielen Dank schonmal an euch.